Dr. Michael Bormann (bdp/Schlote Gruppe) und Marc Speidel (Lewisfield) berichten über ihren erfolgreichen Antragsprozess für Stabilisierungsmittel aus dem WSF

Wir möchten Ihnen mit diesem Beitrag am Beispiel der Schlote Holding GmbH unsere praktischen Erfahrungen vermitteln, die wir beim erfolgreichen Antrags- und Entscheidungsprozess für Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gesammelt haben.

Dabei möchten wir im Wesentlichen fol- gende Fragen beantworten:

  • Wer genau hat Zugang zu den Stabi- lisierungsmaßnahmen?
  • Welche Instrumente stehen zur Verfü- gung?
  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?
  • Welche Vorgehensweisen sollten unbedingt beachtet werden?
  • Welche konkreten Voraussetzungen müssen vorab geklärt werden?

Dabei möchten wir im Wesentlichen fol- gende Fragen beantworten:

  • Wer genau hat Zugang zu den Stabi- lisierungsmaßnahmen?
  • Welche Instrumente stehen zur Verfü- gung?
  • Wie läuft das Antragsverfahren ab?
  • Welche Vorgehensweisen sollten unbedingt beachtet werden?
  • Welche konkreten Voraussetzungen müssen vorab geklärt werden?
Illustrer Kreis von bislang geförderten Unternehmen

Die Schlote Holding GmbH wird seit November 2020 mit Mitteln aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) der Bundesregierung in einem Gesamtvolumen von 25,5 Millionen Euro unter- stützt. Der Automotive-Zulieferer ist damit das erste von bis Mitte Dezember überhaupt nur drei mittelständischen Unternehmen, das den kleinen Kreis der bislang geförderten vier Großkonzerne wie Lufthansa, TUI etc. auf bislang sieben Unternehmen erweitert.

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) wurde bereits im März 2020 auf den Weg gebracht, um Unterneh- men branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereitzustellen. Die offizielle Antragstellung beim WSF war aber erst seit Sommer 2020 möglich. Jetzt wurden die ersten Finanzhilfen bewilligt.

In welchem institutionellen und rechtlichen Rahmen agiert der Wirtschaftsstabilisierungsfonds?

Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist im Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (Stabilisierungsfondsgesetz – StFG) geregelt. Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist selbst nicht rechtsfähig. Die Verwaltung des Wirtschaftssta- bilisierungsfonds mit Ausnahme der Entscheidungen über Stabilisierungsmaßnahmen erfolgt durch die Bundesrepublik       Deutschland Finanzagentur GmbH unter

Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Aber: Ansprechpartner für die Unternehmen und damit maßgeblich für die Antragstellung und die Verhandlungen mit den Unternehmen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (vgl. §§ 18, 20 StFG).

Welche grundsätzlichen Vorausset- zungen für den Zugang zu den Stabi- lisierungsmaßnahmen müssen erfüllt sein?

In § 16 StFG ist der Zweck des Fonds definiert. Und § 16 Absatz 1 StFG stellt fest: „Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds dient der Stabilisierung von Unterneh- men der Realwirtschaft durch Über- windung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingun- gen für eine Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen, deren Bestandsge- fährdung erhebliche Auswirkungen auf

  • die Wirtschaft,
  • die technologische Souveränität,
  • Versorgungssicherheit,
  • kritische Infrastrukturen oder
  • den Arbeitsmarkt hätte.“
Diese fünf Kriterien sind für eine erfolgreiche Antragstellung essenziell!

Quantitative Voraussetzungen

  • 16 Absatz 2 StFG definiert die quantita- tiven Zugangsvoraussetzungen. Danach sind antragsberechtigt „Unternehmen der Realwirtschaft“, welche in den letz- ten beiden bereits bilanziell abgeschlos- senen Geschäftsjahren vor dem 01. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben:
  • eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro,
  • mehr als 50 Millionen Euro Umsatz- erlöse sowie
  • mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Einzelfallbezogen kann nach eigenem Ermessen des WSF-Ausschusses auch über Unternehmen im Sektor § 55 Außenwirtschaftsverordnung oder bei vergleichbarer hoher Bedeutung für die deutsche Sicherheit und Wirtschaft sowie Start-ups mit Unternehmensbewertung ab 50 Millionen Euro entschieden werden.

Qualitative Voraussetzungen

Für den Zugang zu Stabilisierungsmaß- nahmen durch den WSF gelten folgende qualitative Zugangsvoraussetzungen:

Das Unternehmen darf nach EU-Definition (vgl. Mitteilung der EU-Kommission 2014/C 249/0) zum 31.12.2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gewesen sein.

Das Unternehmen muss eine eigen- ständige Fortführungsperspektive nach der Corona-Pandemie haben.

Das bedeutet: Die derzeitigen Finanzierungsschwierigkeiten müssen aus der Corona-Pandemie selbst resultieren und aus der Mittelfristplanung darf sich kein zukünftig ungedeckter Finanzbedarf ergeben: WSF-Mittel sind keine Refinanzierungshilfen!

Es sind keine anderweitigen Finanzierungsmöglichkeiten verfügbar.

Das bedeutet: Die Kapitalmarktmöglichkeiten sind ausgeschöpft. Die Gesellschafter können keine weiteren Finanzierungsrunden stemmen. Alternative Programme von Bund und Ländern wurden bereits ausgeschöpft oder können nicht umgesetzt werden.

Das BMWi sieht sich selbst als sogenannter „lender of last resort“!

Welche Instrumente stehen dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung?

Der WSF verfügt über die Instrumente Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen.

Ab einer Kreditsumme von 5 Millionen Euro kann der WSF zur Absicherung von Krediten und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich Bürgschaften für Bankkredite übernehmen.

Um die Eigenkapitalbasis von Unter- nehmen zu stärken, kann der WSF stille Beteiligungen übernehmen.

Als das Wirtschaftsministerium den Wirtschaftsstabilisierungsfonds im August 2020 offiziell vorstellte, war eine individuelle Strukturierung der Stabilisierungsmaßnahmen erst ab einem Finanzierungsbedarf von mehr als 100 Millionen Euro vorgesehen. Für geringere Finanzierungsbedarfe sollten allein die beiden Standardinstrumente Bankbürgschaften und stille Beteiligungen zur Verfügung stehen. Das BMWi hat sich seither in der Praxis aber als deutlich fle- xibler gezeigt.

Das BMWi hat einen eigenen Web- auftritt zum WSF eingerichtet: www.wsf.bmwi.de. Dort können die jewei- ligen Konditionen von Bürgschaften für Bankkredite bzw. stille Beteiligun- gen eingesehen werden. Dabei ist zu beachten, dass ein recht hohes Maß an Variabilität besteht. Das gilt sowohl innerhalb als auch außerhalb der auf- geführten Strukturen durch den Einsatz anderer Instrumente. Beispielsweise sind die Kapitalkosten lediglich als Richtwer- te zu verstehen. Die finalen Prozentsät- ze können – nach Risikoanalyse in den Ministerien – auch höher ausfallen.

Ferner können auch alternative Finanzierungslösungen strukturiert werden, beispielsweise ein Nachrangdarlehen, welches die Finanzierung mittels stil- ler Beteiligung entweder flankiert oder als Stand-alone-Lösung fungieren kann. Die Stabilisierungsmaßnahmen für die Schlote Holding GmbH wurden mit einem flankierenden Nachrangdarlehen ausgestattet.

Wie läuft der Antragsprozess ab? Bereits vor der Einreichung des formel- len WSF-Antrags findet in „Phase 1: Von der Anfrage bis zum Antrag“ eine intensive Prüfung des antragstellenden Unternehmens statt.

  • Vor-Anfrage: Es findet zunächst eine telefonische Abklärung mit den WSF- Verantwortlichen hinsichtlich grund- sätzlicher Machbarkeit mögli- cher Individuallösungen statt. Bei- spielsweise kann vor der offiziellen Einreichung abgeklärt werden, auf welche Art eine Gesellschafterbeteili- gung verlangt wird.
  • Anfrage: Offiziell eingereicht werden sodann alle benötigten Unterlagen per Online-Formular oder E-Mail. Die Unterlagen müssen nach WSF-Krite- rien aufbereitet Je besser die fünf WSF-Kriterien valide verteidigt wer- den können, desto aussichtsreicher ist der Antrag.
  • Erstsichtung: Es schließen sich telefo- nische Abstimmungsrunden mit den WSF-Verantwortlichen, Nachforde- rungen von Unterlagen, indikative Strukturierung der Finanzhilfen an. Die langfristige Post-Money-Pla- nung ist essenziell innerhalb der Erst- sichtungsphase.
  • WSF-Antrag: Ergibt die Erstsichtung ein positives Ergebnis hinsichtlich der Machbarkeit, folgt die Unterzeich- nung einer Kostenübernahmeerklä- rung sowie der formelle Antragspro- zess. Ab dem Zeitpunkt der Kostenübernahme ist die Finanzierung

„more likely than not“.

Die anschließende „Phase 2: Vom Antrag bis zur Umsetzung“ beginnt mit der Antragsprüfung.

  • Während der Antragsprüfung ist aufgrund umfangreicher Fragerun- den seitens der WSF-Verantwortlichen Durchhaltevermögen gefragt!

Zum einen werden die vom Unter- nehmen bereitgestellten Unterla- gen und Informationen detailliert auf deren Korrektheit überprüft.

Zum anderen sind die Analysten der Ministerien angehalten, sowohl die betriebswirtschaftliche als auch die volkswirtschaftliche Fortführungsper- spektive unter strengen Prämissen zu verifizieren. Ferner werden innerhalb der Strukturierung die verschiedenen Möglichkeiten einer Gesellschafterbeteiligung abgestimmt.

  • Entscheidung: Ein Ausschuss unter Beteiligung aller involvierten Ministerien und der KfW entscheidet sodann über den
  • Vertragsdokumentation und -unterzeichnung: Nach positiver Entscheidung wird der Vertrag durch die Finanzagentur erstellt. Es folgt mit Auszahlung und Laufzeitstart schließ- lich die

 

Wie haben wir das Antragsverfah- ren für die Schlote Holding GmbH zu einem erfolgreichen Ende gebracht?

Die Schlote Gruppe fertigt als Fami- lienunternehmen seit 1969 Hochpräzi- sionstechnik. Sie ist heute Tier-1- und Tier-2-Supplier im Automotivebereich und betreibt sieben Werke in Deutsch- land sowie jeweils ein Werk in Chi- na, Tschechien und Italien. Der Umsatz betrug 2019 ca. 250 Millionen Euro, der Gewinn ca. 3 Millionen Euro und die Zahl Beschäftigten ca. 1500.

Die Corona-Krise begann für die Schlote Gruppe mit der Werksschließung in China im Januar 2020. Im März wur- de wegen drastischer Umsatzrückgänge die erste Kurzarbeit in Deutschland ein- geführt. Die Schlote Gruppe stellte einen Antrag auf 20 Millionen Euro Landes- bürgschaft. Dieser wird im April 2020 bewilligt. Nachdem Volkswagen einzel- ne Werke geschlossen hatte, führt die Schlote Gruppe „Kurzarbeit Null“ ein.

Im Mai verdichtet sich die Erkenntnis, dass sich China planmäßig entwickelt, während in Europa die Corona-Pandemie deutlich länger als ursprünglich gedacht dauern wird.

Im Juni 2020 werden in China schon wieder schwarze Zahlen geschrieben, während Europa stark negativ bleibt. Es beginnt die Suche nach weiteren Finanzierungen.

Im Juli 2020 erfolgt dann die Antragstellung beim WSF. Bis November ziehen sich dann eine intensive Due Diligence durch PwC Düsseldorf sowie mehrere Fragerunden mit den beteiligten Ministerien und der Deutschen Finanzagentur hin. Die Zusage für eine stille Beteiligung über 17 Millionen Euro und ein Nach- rangdarlehen über 8,5 Millionen Euro erfolgte seitens des WSF am 19. November 2020.

Als Auflage wurde erteilt, dass für die eben ausgereichten Landesbürgschaften die Tilgungs- und damit die Laufzeit um ein Jahr verlängert werden sollte. Es gelang mit etwas Verhandlungserfahrung und Überzeugungskraft, dies mit dem Land Niedersachsen und den Banken zu vereinbaren. Für die bestehenden Gesellschafterdarlehen mussten Verbleibenserklärungen abgegeben sowie ein Rangrücktritt erklärt werden. Schließlich musste der Hauptgesellschafter für einen Teilbetrag eine persönliche Bürgschaft übernehmen.

Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus dem erfolgreichen Antrags- verfahren ableiten?

Ausschlaggebend für uns war, dass wir nicht nur reine Liquidität bekamen, sondern mit der stillen Beteiligung durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch eine Eigenkapitaltranche mit echter Verlustteilnahme zur Kompensation der Corona-Verluste. Das ist überlebensnotwendig für die Schlote Gruppe, denn nicht nur die Banken raten ihre Kunden mit klassischen Methoden, sondern auch die Warenkreditversicherer. Und für das Rating spielt die Eigenkapitalquote eine entscheidende Rolle.

Der WSF kann in Höhe der durch Corona bedingten Verluste mit stillen Beteiligungen einsteigen, aber nicht höher. Daher ist die zusätzliche Kreditabsicherung für Schlote hilfreich. Für die Banken ist wichtig, dass dies ein Nachrangdarlehen ohne zusätzliche Sicherheiten aus der Unternehmensgruppe ist. Und nicht zuletzt durften wir feststellen, dass für die WSF-Mittel faire Zinsen verlangt werden.

Ressourcen für die Due Diligence müssen vorhanden sein

Wer WSF-Mittel beantragt oder beantragen will, muss sich im Klaren darüber sein, dass während der Due Diligence durch PwC, die dies im Auftrag des BMWi durchführen, kein Stein auf dem anderen bleibt. Hier werden enorm hohe Anforderungen gestellt, und das beantragende Unternehmen muss entsprechende Ressourcen bereithalten, um die umfangreichen Fragenkataloge zu bearbeiten. Dies gilt nicht nur für das Rechnungswesen, sondern auch für den Einkauf, den Vertrieb, das Top- Management etc. Alle Unternehmensteile müssen sich in einem sehr zeit- und arbeitsaufwendigen Prozess komplett öffnen.

Man muss zudem eine belastbare Routine im Umgang mit Finanzierern haben oder auf Berater zurückgreifen, die eine gewisse Verhandlungsfähigkeit mitbringen.

Schließlich ist der Faktor Zeit ganz erheblich: Bei der Schlote Gruppe hat der gesamte Prozess gut vier Monate gedauert. Wer händeringend Liquidität benötigt, muss wissen, dass es schnelles Geld beim WSF nicht gibt.

Worauf achtet der Wirtschaftsstabilisierungsfonds am meisten?

Die formalen Voraussetzungen für die Förderung sind natürlich zu erfüllen, also keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten vor dem 31. Dezember 2019. Die Ursache der aktuellen Probleme muss klar in der Corona-Krise liegen und nicht in obsoleten Geschäftsmodellen o. ä.

 

Tragfähiges Geschäftsmodell und integrierte Finanzplanung

Ein Unternehmen, das beim WSF erfolgreich sein will, muss nicht nur ein trag- fähiges Geschäftsmodell haben. Das ist selbstverständlich. Es muss auch in der Lage sein, eine überzeugende Präsentation durch das Top-Management zu liefern. Und das Top-Management muss bei dieser Darstellung bis in die fachli- chen Details absolut sattelfest sein.

Das geht nur mit einem belastbaren Zahlenwerk. Mit anderen Worten: Das Unternehmen benötigt eine integrierte Finanzplanung nach IDW-Standard. Das ist ein geschlossenes System der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) sowie der Bilanz- und Liquiditätsrechnung, bei dem alle Teile logisch ineinan- dergreifen.

Das Unternehmen benötigt eine professionelle Reportingkultur. Die entsprechenden Mitarbeiter müssen in der Lage sein, sehr, sehr kurzfristig auf entsprechende Anfragen von PwC oder den Ministerien überzeugend zu reagieren.

Offenbar positiv bewertet wird auch, wenn der Antragsteller mit großer Offenheit agiert und damit Vertrauen schafft.

Es wird in jedem Fall ein Beitrag der Gesellschafter verlangt, seien dies Bürgschaften oder Rangrücktritte. Der Bund kommuniziert hier ganz klar, dass er nicht allein mit Steuergeldern das Unter- nehmen stützen kann, was aus Sicht des Steuerzahlers ja auch berechtigt ist.

 

Fazit: Was muss vor Antragstellung geklärt werden?

Wer Mittel aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds bekommen möchte, muss sichergestellt haben, dass die nötigen Ressourcen für die sehr anspruchsvolle Due Dilligence entweder im Unternehmen bereitstehen oder über externe Berater zugekauft werden können. Es muss der Finanzierungsbedarf frühzeitig und belastbar berechnet werden. Und schließlich sollte ein Antrag beim WSF so früh wie möglich gestellt werden, weil die Entscheidungsprozeduren längere Zeit in Anspruch nehmen können.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie hierzu Unterstützung benötigen.

 

Quelle: bdp aktuell Ausgabe 176 Jahrgang 18 Januar 2021